KI kommt auf vielen Websites längst vor, ohne dass sie als eigenes Thema geführt wird. Ein Chatbot beantwortet Fragen. Bilder werden mit KI bearbeitet. Texte entstehen mit Unterstützung eines Modells. Dazu kommen Tools im Support, für Video oder Audio.
Jedes einzelne Tool wirkt überschaubar. Unübersichtlich wird es dazwischen: Wer weiß, welche Anwendungen Kundinnen und Kunden tatsächlich sehen? Wer prüft sie? Und wer entscheidet, ob ein Hinweis oder eine Kennzeichnung nötig ist?
Genau diese Fragen brauchen einen klaren Verantwortlichen.
Was sich am 2. August 2026 ändert
Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass ab dem 2. August 2026 weitere Regeln des EU-KI-Rechtsrahmens durchgesetzt werden. Für bestimmte KI-Systeme nennt sie zusätzliche Transparenzpflichten.
Dabei geht es unter anderem um drei unterschiedliche Fälle:
- Bei bestimmten KI-Interaktionen kann ein Hinweis nötig sein, dass eine Person mit einem KI-System spricht.
- Deepfakes müssen gekennzeichnet werden.
- Bestimmte KI-generierte oder veränderte Inhalte können eine maschinenlesbare Kennzeichnung brauchen.
Das bedeutet nicht, dass jeder KI-unterstützte Inhalt auf jeder Website gleich markiert werden muss. Entscheidend sind der konkrete Einsatz, die Rolle des Unternehmens, das System und die Art des Inhalts. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Auch der Start der Durchsetzung bedeutet nicht, dass jede Pflicht des gesamten KI-Rechtsrahmens gleichzeitig greift. Für eine belastbare Entscheidung zählen der aktuelle Gesetzestext, offizielle Leitlinien und die konkrete Umsetzung.
Drei Fragen, die getrennt beantwortet werden müssen
1. Spricht hier ein Mensch mit einem System?
Wenn Besucher mit einem Chatbot oder einem anderen KI-System interagieren, kann ein transparenter Hinweis nötig sein. Das betrifft die Interaktion. Es ist etwas anderes als die Kennzeichnung eines Bildes oder Videos.
2. Wurde ein real wirkender Inhalt erzeugt oder verändert?
Bei Deepfakes steht die Kennzeichnung des künstlich erzeugten oder veränderten Inhalts im Vordergrund. Das ist nicht dieselbe Prüfung wie bei einer Textassistenz im internen Redaktionsprozess.
3. Muss die Herkunft technisch erkennbar sein?
Für bestimmte KI-generierte oder veränderte Inhalte kann eine maschinenlesbare Markierung erforderlich sein. Ein sichtbarer Hinweis und eine technische Markierung sind nicht automatisch dasselbe.
Wer diese drei Fälle trennt, muss nicht nach einer pauschalen Regel für KI-Inhalte suchen. Jeder sichtbare Einsatzfall bekommt die Prüfung, die zu ihm passt.
Der praktische Anfang
Die Arbeit beginnt nicht mit einem weiteren Banner auf der Website. Sie beginnt mit einem ehrlichen Überblick.
1. Einsatzfälle erfassen
Notieren Sie, wo KI im Kundenkontakt oder in der Content-Produktion vorkommt: Chatbots, generierte oder bearbeitete Bilder, Video und Audio, automatisierte Antworten, Redaktionsabläufe und eingebundene Dienste. Auch ein kleines Tool gehört dazu, wenn sein Ergebnis für Kunden sichtbar wird.
2. Eine Zuständigkeit festlegen
Jeder Einsatzfall braucht eine konkrete Person oder Rolle. Diese Person muss nicht alle Rechtsfragen allein lösen. Sie sollte aber wissen, was im Einsatz ist, welche Informationen vorliegen und wann erneut geprüft werden muss.
3. Anlässe für eine erneute Prüfung festlegen
Eine Prüfung ist kein einmaliger Termin. Ein neuer Anbieter, eine neue Funktion, ein anderer Inhaltstyp oder eine Änderung offizieller Vorgaben können eine erneute Prüfung auslösen. Solche Anlässe gehören in den Redaktions-, Release- oder Beschaffungsprozess.
4. Die Entscheidung festhalten
Halten Sie pro Einsatzfall Zweck, System oder Anbieter, betroffene Inhalte, zuständige Rolle, geprüfte Transparenzoption, offene Fragen und nächsten Prüftermin fest. Dieses Verzeichnis ersetzt keine Rechtsberatung. Es sorgt aber dafür, dass die nötige Prüfung nachvollziehbar bleibt.
Was ohne klare Zuständigkeit passiert
Dann entstehen Lücken. Der Chatbot wird erklärt, ein bearbeitetes Bild nicht. Beim Export geht eine technische Kennzeichnung verloren und niemand bemerkt es. Später beginnt die Suche von vorn: Welche Tools waren aktiv? Wer hat entschieden? Welche Inhalte sind betroffen?
Das kostet Zeit und schafft Unsicherheit. Vor allem fehlt eine Person, die den Einsatz kennt und die nächste Prüfung anstoßen kann.
Warum die Website dabei oft der gemeinsame Nenner ist
KI-Funktionen sitzen selten nur an einer Stelle. Sie tauchen in der Website, im CMS, im Support, in Kampagnen oder bei externen Dienstleistern auf. Technik, Redaktion und Verantwortung verteilen sich dadurch auf mehrere Personen.
Bei DKSIGN schauen wir deshalb nicht nur auf eine einzelne Website-Funktion. Wir prüfen, wie die verbundenen Abläufe zusammenspielen: Wo entsteht ein Inhalt? Wo wird er verändert? Wer prüft ihn? Welche Information sehen Kunden? Und was passiert, wenn sich der Ablauf später ändert?
Das ist technische Verantwortung und Wartbarkeit, keine rechtliche Zertifizierung. Die rechtliche Einordnung eines konkreten Falls gehört in eine passende Rechtsprüfung.
Ein sinnvoller nächster Schritt
Wenn bei Website und KI-Funktionen der Überblick fehlt, schauen wir gemeinsam auf die eingesetzten Funktionen, klären Zuständigkeiten und legen die nächsten Schritte fest.
*Hinweis: Dieser Beitrag dient der redaktionellen Einordnung und ist keine Rechtsberatung oder Compliance-Feststellung. Anforderungen können je nach System, Rolle, Inhalt und Einsatzfall unterschiedlich sein.*